Als Arbeitgeber haben Sie gesetzliche Pflichten. Es reicht nicht, nur monatlich Lohn und Gehalt an Ihre Arbeitnehmer zu überweisen. Sie sind auch verpflichtet, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge pünktlich abzuführen, die Lohnunterlagen zu pflegen und den Arbeitsschutz zu gewährleisten. Leistungen im Überblick Zusammenstellung der Lohnabrechnungsdaten:
Bruttolöhne und Nettolöhne (kein Baulohn)
Abrechnung von geringfügig Beschäftigten ("Minijobber"), kurzfristig Beschäftigten, Vorruheständlern und Kurzarbeitergeld
Sachbezüge
vermögenswirksame Leistungen
Datenverarbeitungen und Berechnungen:
Berechnung lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnung
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Rentenversicherungsbeiträge
Krankenversicherungsbeiträge
Arbeitslosenversicherungsbeiträge
Pflegeversicherungsbeiträge
Berechnung von Abschlagszahlungen
Pauschalierte Lohnsteuer
Erstellung der Lohnsteueranmeldungen
Überwachung der Entgeltfortzahlung und stellen entsprechender Erstattungsanträge (Mutterschaft, Arbeitsunfähigkeit etc.)